LVA24 startet neue Sammelklage „Flex Solution – Garantieklausel“ gegen UNIQA

Mi, 10. März 2021

Ab 15.03.2021 startet die LVA24 mit der Sammlung fondsgebundener Lebensversicherungsverträge der UNIQA mit der Bezeichnung Flex Solution. Die UNIQA hat diese fondsgebundene Lebensversicherungsverträge angeboten. Dem Anleger sollte demnach zu einem bestimmten Stichtag eine garantierte Versicherungsleistung zustehen.

Überprüfungen durch spezialisierte Rechtsanwälte haben gezeigt, dass von der UNIQA Kostenabzüge zu Lasten des Versicherungsnehmers erfolgt sind. Kommt man zum Ergebnis, dass die Garantieklausel unwirksam ist, ist der Versicherer nicht berechtigt derartige Kosten abzuziehen. Bei Vorliegen einer Kapitalgarantie sind dem Kunden daher die einbezahlten Prämien abzüglich der Versicherungssteuer auszuzahlen. Die LVA24 unterstützt geschädigte Versicherungsnehmer durch Übernahme einer Prozessfinanzierung nach zuvor erfolgter Prüfung. Lediglich im Erfolgsfall wird 35% vom erstrittenen Betrag einbehalten.

Interessenten für eine mögliche Sammelklage können sich ab 15.03.2021 unverbindlich und kostenlos hier auf unserer Website anmelden.

Rückfragehinweis

LVA24 Prozessfinanzierung GmbH
Faradaygasse 6
A-1030 Wien
Tel.: +43 (0) 810 95 98 08
E-Mail: office@lva24.at