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Allgemeine Anfragen zwecks
individueller Prozessfinanzierung.
Die LVA24 hat es sich zum Ziel gesetzt, Menschen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. Die LVA24 übernimmt auch die Einzelfinanzierung individueller Ansprüche nach gesonderter Prüfung im Rahmen von Gerichtsprozessen. Dies erfolgt auf Basis eines individuell zu vereinbarenden Prozessfinanzierungsvertrages.
3 Schritte
Nur drei Schritte zur Prozessfinanzierung.
FORMULAR AUSFÜLLEN
Füllen Sie das Kontaktformular aus und übermitteln Sie uns kurz und aussagekräftig den Sachverhalt sowie sämtliche vorhandene Unterlagen zum Fall (zB Gutachten, Verträge, diverse Aufzeichnungen, etc.). Dies kann idealerweise auch durch Ihren Rechtsanwalt erfolgen.
PRÜFUNG
Nach erfolgter interner Prüfung teilen wir Ihnen mit, ob wir diesen Fall auf Basis eines Prozessfinanzierungsvertrages als Prozessfinanzierer übernehmen.
RÜCKMELDUNG
Sie werden über den Prozessfortgang laufend informiert. Im Erfolgsfall wird die Aufteilung des zugesprochenen Geldbetrages durch den einschreitenden Rechtsanwalt zur Aufteilung gebracht.
Häufig gestellte Fragen!
Die meist gestellten Fragen zu LVA24 finden Sie kurz und prägnant beantwortet in unseren FAQ’s.