Medizinische Kunstfehler-Ärztehaftung

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Die erfolgreiche Geltendmachung von Ansprüchen bei medizinischen Kunstfehlern setzt ein schlagkräftiges Team aus erfahrenen Rechtsanwälten und anerkannten medizinischen Fachexperten voraus.

Mithilfe der LVA24 Prozessfinanzierung GmbH werden Sie in die Lage versetzt bestehende Ansprüche, insbesondere Schmerzengeld, wirtschaftlich risikolos durchzusetzen.

3 Schritte

Nur drei Schritte zur Prozessfinanzierung.

FORMULAR AUSFÜLLEN

Füllen Sie das Formular zur Klage medizinischer Kunstfehler/Ärztehaftung aus und übermitteln Sie uns sämtliche vorhandenen Unterlagen (Befunde, Diagnosen, Therapiepläne, Röntgenbilder, Aufenthaltsbestätigungen, etc.).

PRÜFUNG DER UNTERLAGEN

Der beauftragte Rechtsanwalt fordert ausstehende Unterlagen an und setzt nach zuvor erfolgter Vorprüfung im Falle der Übernahme einer Prozessfinanzierung durch uns Ihre Ansprüche durch.

RÜCKMELDUNG

Sie werden über den Prozessfortgang laufend informiert. Im Erfolgsfall wird die Aufteilung des zugesprochenen Geldbetrages durch den einschreitenden Rechtsanwalt zur Aufteilung gebracht.

Sammelklage

Die näheren Details zum Fall

In den letzten Jahrzehnten hat die Anzahl von Arzthaftungsprozessen stark zugenommen. Bereits vor Jahren ließ der Österreichische Erfolgsautor Kurt Langbein in seinem Buch „Verschlusssache Medizin“ darauf hin, dass in Österreichs Krankenhäusern jährlich mehr als 2500 Menschen an den Folgen von behandlungsfehlern sterben, nach einem Nachtdienst Chirurgen doppelt so viele Fehler machen wie ausgeschlafen, jeder Zehnte nur deshalb im Spital landet, weil Arzneimittel falsch eingesetzt werden.

Patienten sehen sich nach ärztlichen Behandlungsfehlern in der Regel mit unüberwindbaren Hürden konfrontiert. Die Herausgabe wesentlicher Unterlagen und die Geltendmachung erlittener Gesundheitsschäden aufgrund von ärztlichen Fehlbehandlungen oder mangelnder Aufklärung sind oftmals mit hohen finanziellen Risiken verbunden. Jeder Fall ist individuell und anhand der vorhandenen Unterlagen zu prüfen. Nur wenn tatsächlich ein Fehler des Arztes vorliegt und dieser auch nachgewiesen werden kann, ist es ratsam seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Die erfolgreiche Geltendmachung solcher Ansprüche setzt ein schlagkräftiges Team aus erfahrenen Rechtsanwälten und anerkannten medizinischen Fachexperten voraus. Mithilfe der LVA24 Prozessfinanzierung GmbH werden Sie in die Lage versetzt bestehende Ansprüche, insbesondere Schmerzengeld, wirtschaftlich risikolos durchzusetzen.

Im Erfolgsfall kostet Sie unser erfolgreiches Einschreiten als Prozessfinanzierer maximal 45% des tatsächlich zugesprochenen Betrages.

Rechtliche Basis

Rechtliche Grundlagen zum Thema Ärztehaftung und medizinische Kunstfehler

Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Immer weniger Patienten sind bereit Gesundheitsschäden wegen den erlittenen ärztlichen Fehlbehandlungen oder mangelnden Aufklärung hinzunehmen. Die Anzahl von Arzthaftungsprozessen hat in den letzten Jahren stark zugenommen.

Das Arzthaftungsrecht in Österreich beruht auf umfangreicher Rechtssprechung. Ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht hängt in der Regel davon ab, ob der Arzt unter Einsatz der von ihm zu fordernden medizinischen Kenntnissen und Erfahrungen im konkreten Fall vertretbare Entscheidungen über die diagnostischen- und therapeutischen Maßnahmen getroffen und diese Maßnahmen auch sorgfältig durchgeführt hat.

Behandlungsfehler können in Diagnosefehler, Therapiefehler, Beratungsfehler, Organisationsfehler, etc. untergliedert werden. Auch unnötige Operationen können eventuell Ansprüche auf Schmerzengeld begründen.

Liegt tatsächlich ein Fehler des Arztes vor, sind Ansprüche auf Heilungskosten, Pflegekosten, Kosten für Haushaltsführung, Verdienstentgang, Schmerzengeld, Verunstaltungsentschädigung, Schock- und Trauerschaden sowie Begräbniskosten zu prüfen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen steht dem Geschädigten ein angemessenes Schmerzengeld zu. Dieses wird durch Tagessätze abgegolten, welche in leichte, mittlere und schwere Schmerzen eingeteilt werden. Die Höhe dieser Tagessätze beträgt bei leichten Schmerzen EUR 110, bei mittleren Schmerzen EUR 220 und bei schweren Schmerzen EUR 330. Bei schweren Verletzungen verlieren die Schmerzengeldsätze an Aussagekraft. Laut Obersten Gerichtshof kommt in diesen Fällen nur ein Vergleich mit anderen Schmerzengeldzusprüchen in Betracht.

Einer besonderen Prüfung im Einzelfall bedarf die Beweislastverteilung. Hier kann aufgrund der bestehenden Rechtssprechung nicht in jedem Fall von der für den Patienten günstigen Beweislastumkehr des §1299 ABGB ausgegangen werden. Hinsichtlich der Verjährung gilt grundsätzlich eine dreijährige Verjährungsfrist, die zu laufen beginnt, wenn der Sachverhalt dem Geschädigten so wohl den Schaden als auch den Ersatzpflichtigen so weit kennt, dass er mit Aussicht auf Erfolg klagen kann (RIS-Justiz RS003 4524). Die absolute Verjährung des Anspruches beträgt 30 Jahre. Liegt ein sogenannter Primär- oder Erstschaden vor und sind künftige Schäden vorhersehbar, muss innerhalb der kurzen Verjährungsfrist (3 Jahre) eine Feststellungsklage eingebracht werden, um Verjährungsfolgen auszuschließen.

Eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund von ärztlichen Kunstfehlern bzw. Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht setzt neben dem Vorliegen belastbarer medizinischer Gutachten durch einen medizinischen Sachverständigen auch die Kenntnis der aktuellen Schmerzengeld-Judikatur voraus.

RA Dr. Oliver Felfernig

Felfernig & Graschitz Rechtsanwälte GmbH

Häufig gestellte Fragen zur Medizinische Kunstfehler-Ärztehaftung.

Die meist gestellten Fragen zur Medizinische Kunstfehler-Ärztehaftung finden Sie kurz und prägnant beantwortet in unseren FAQ’s.

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