Die meist gestellten Fragen zur LVA24 und der Prozessfinanzierung finden Sie kurz und prägnant beantwortet unter FAQ’s.
Kontakt
Haben Sie Fragen zu unseren aktuellen Projekten, dann kontaktieren Sie uns!
Aktuelle Projekte
Schritte zur Anspruchsdurchsetzung
Wir übernehmen Ihr Prozesskostenrisiko, denn Ihr Recht darf nicht am Geld scheitern.
FALLAUFNAHME UND ERSTPRÜFUNG
Ihre Unterlagen werden grundsätzlich kostenlos und unverbindlich einer internen Erstprüfung unterzogen. Im Falle fehlender Unterlagen kann gegen einen finanziellen Aufwandersatz die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen allenfalls auch durch anwaltliche Unterstützung veranlasst werden. Mehrere hundert Vertriebspartner unterstützen Sie auf Ihren Wunsch hin österreichweit bei der Einreichung Ihrer Unterlagen.
DIE BEAUFTRAGUNG
Nach positiver interner Vorprüfung beauftragen Sie uns mit der Prozesskostenfinanzierung. Sie werden binnen weniger Wochen informiert, ob Ihr Fall von uns angenommen wird. Nach Annahme der Prozessfinanzierung werden beauftragte Rechtsanwälte aktiv, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. In Ausnahmefällen kann es auch zu Ablehnungen kommen, über die Sie selbstverständlich gesondert in Kenntnis gesetzt werden.
AUSZAHLUNG IHRER ANSPRÜCHE
Nach erfolgter Anspruchsdurchsetzung erhalten Sie Ihre Auszahlung direkt vom beauftragten Rechtsanwalt auf Basis der mit uns getroffenen Vereinbarung. Nur im Erfolgsfall erhalten wir das vereinbarte Erfolgshonorar. Wird Ihr Anspruch abgewiesen tragen wir die gesamten Kosten auf Basis des Prozessfinanzierungsvertrages.
Sie können nur gewinnen!