LVA24 startet Musterverfahren zum Spätrücktritt nach neuer Rechtslage

Mi, 12. Mai 2021

Der Prozessfinanzierer LVA24 Prozessfinanzierung GmbH, ein Mitglied der Green Finance Gruppe, sieht die aktuelle Rechtslage einseitig zugunsten der Versicherungswirtschaft und wendet sich daher nun dem Thema „Spätrücktritt bei Lebensversicherungsverträgen nachneuer Rechtslage (seit 1.1.2019)“ zu.

Ausgangssituation: EUGH und OGH haben für Versicherungsnehmer entschieden.

In mehreren aufsehen erregenden Fällen haben sowohl EuGH als auch OGH im Sinne vieler Versicherungsnehmer festgestellt, dass bei fehlerhaften Polizzen ein „ewiges“ Rücktrittsrecht (sog. Spätrücktritt) für Versicherungsnehmer besteht. Dieses Recht der Versicherungsnehmer besteht auch noch nach Jahren bzw. auch für bereits gekündigte und beendete Lebensversicherungen.

Für betroffene Versicherungsnehmer war die Ausübung dieses „Spätrücktritts“ oftmals wirtschaftlich sinnvoll, da man nicht nur den Rückkaufswert, sondern die gesamten einbezahlten Prämien plus 4% Zinsen abzüglich der Risikokosten und Versicherungssteuer zurückerhalten hat.

Rechtslage bei berechtigtem Rücktritt seit 1.1.2019

Seit 1. Jänner 2019 erhalten Versicherungsnehmer im 1. Jahr nach Vertragsabschluss nur mehr die einbezahlten Prämien ohne Abzug und ohne Zinsen refundiert. Bei einem Rücktritt im 2. bis zum Ende des 5. Jahres erhält man den Rückkaufswert ohne Abzug der Abschlusskosten, ohne Zinsen, jedoch mit Abzug der Versicherungssteuer und etwaigen Veranlagungsverlusten. Ab dem 5. Versicherungsjahr erhält man die Rückzahlung des Rückkaufwertes nach Abzug diverser Kosten, ohne Zinsen.

„Zum Nachteil vieler Versicherungsnehmer hat der Gesetzgeber deren Rechte seit Jänner 2019 eingeschränkt. Mit diesem Gesetz wurden Forderungen der Versicherungswirtschaft umgesetzt und viele mit Unterstützung der LVA24 für die Versicherungsnehmer positiverreichten Richtersprüche ausgehebelt“, analysiert Dr. Oliver Felfernig, von der Rechtsanwaltskanzlei Felfernig & Graschitz Rechtsanwälte GmbH.

Experten zweifeln an EU-Konformität – LVA24 sammelt weiter

Bereits im Zuge des Gesetzgebungsprozesses haben gewichtige Experten Bedenken an der EU-Konformität, der die Interessen der Versicherungsnehmer nur teilweise berücksichtigenden Rechtslage, geäußert. Auch die von der LVA24 beigezogenen Rechtsexperten sehen durchaus begründete Angriffsflächen. Der Prozessfinanzierer LVA24 hat daher eine umfassende Sammelaktion gestartet. Tausende Versicherungsnehmer haben sich gemeldet und ihr Interesse an der Überprüfung der aktuellen Rechtslage und iwF ihrer Lebensversicherungsverträge bekundet.

Nachdem die LVA24 bis dato damit beschäftigt war, die bei ihr noch auf Basis der alten Rechtslage eingereichten Lebensversicherungsverträge zu bearbeiten, startet man nun die Bekämpfung der neuen Rechtslage durch erfahrene Rechtsexperten.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Felfernig wird unter Beiziehung von EU-Experten mehrere Musterverfahren zu diesem Themenkomplex führen. Die Finanzierung dieser Verfahren wurde von der LVA24 bereits beschlossen und die Mittel freigegeben.

„Wir glauben, dass das Faktum, dass der Versicherungsnehmer keine Verzinsung auf seine Prämieneinzahlungen erhalten soll, obwohl das Versicherungsunternehmen aus diesen Einzahlungen einen Ertrag erwirtschaftet, sachlich nicht nachvollziehbar ist“, zeigt sich Ing. Christian Schauer, Geschäftsführer der LVA24 kämpferisch.

Die LVA24, ein Mitglied der Green Finance Gruppe, unterstützt im Anlassfall betroffene Versicherungsnehmer nach zuvor erfolgter Prüfung durch beigezogene Rechtsanwälte durch die Übernahme einer Prozessfinanzierung. Lediglich im Erfolgsfall behalten wir uns auf Basis des abgeschlossenen Prozessfinanzierungsvertrages 35% vom erstrittenen Betrag ein.

Rückfragehinweis

LVA24 Prozessfinanzierung GmbH
Faradaygasse 6
A-1030 Wien
Tel.: +43 (0) 810 95 98 08
E-Mail: office@lva24.at