VARIABLE KREDITE

Hier erfahren Sie das Wesentliche über die Sammelklage Variable Kredite

Häufig gestellte Fragen

LVA24 ist Ihr Partner im Bereich der Prozessfinanzierung von Sammelverfahren.

Bei der Prozessfinanzierung (auch: Prozesskostenfinanzierung) handelt es sich um eine juristische Finanzdienstleistung. Der Prozessfinanzierer übernimmt im Falle einer positiven internen Vorprüfung die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Ansprüche auf Basis des Prozessfinanzierungsvertrages. Die LVA24 übernimmt im Falle des Abschlusses eines Prozessfinanzierungsvertrages als Prozessfinanzierer das Prozesskostenrisiko inklusive Anwalts-, Begutachtungs- und Gerichtskosten.

LVA24 ist ausschließlich als Prozessfinanzierer tätig, führt selbst keine Prozesse und erteilt auch keine Rechtsberatung. Die Anspruchsdurchsetzung erfolgt ausschließlich durch beauftragte Rechtsanwälte.

Entsprechend dem Prozessfinanzierungsvertrag wird das Prozessrisiko vom Prozessfinanzierer im Falle eines verlorenen Verfahrens übernommen. Im Regelfall sind davon Honorarzahlungen an den beauftragten Rechtsanwalt, Kostenzahlungen an die Gegenpartei, Kosten für eingeholte Gutachten sowie allenfalls (vorprozessuale) Barauslagen (Sachverständigen- Zeugengebühren) umfasst.

Sowohl das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) als auch das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) sehen strenge Regeln für Kreditinstitute und Kreditvermittler bei der Kreditvergabe vor. Beide Gesetze sollen dem Schutz von Verbrauchern dienen.

Zwar betont der Oberste Gerichtshof (OGH) grundsätzlich die Eigenverantwortung des Kunden bei einer Kreditaufnahme, allerdings treffen die Bank grundsätzlich vorvertragliche Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten, deren Umfang nach herrschender Auffassung von der Art des jeweiligen Rechtsgeschäfts abhängt; maßgebend ist, ob für die Bank erkennbar ist, dass der Kunde Aufklärung und Beratung braucht (8 Ob 66/12g; RIS-Justiz RS0026135).

Stellt nunmehr ein Gericht fest, dass vor dem Hintergrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Empfehlungen der FMA betreffend die Kreditvergabe mit variablen Zinsen, Kreditinstitute ihrer Aufklärungspflicht etwa mangels hinreichender Risikoaufklärung auf das erwartbare Risiko von Steigerungen der Leit- und Kreditzinsen, mangels erfolgter Bedarfsanalyse oder fehlender Darstellung  vertraglichen Alternativen nicht nachgekommen ist, können sich daraus für den Kunden erhebliche Ansprüche ergeben. Dies bedarf jedoch stets einer Prüfung des Einzelfalles.

Von Interesse sind Kreditverträge, die ab Juni 2017 abgeschlossen wurden und die variablen Zinsen enthalten.

Für eine erste Vorprüfung reicht die wahrheitsgemäße Beantwortung eines Fragebogens nach erfolgter Online Anmeldung aus.

In weiterer Folge wird die gesamte Vertragsdokumentation samt allfälligen Schriftverkehr mit dem Kreditinstitut zum Kreditvertrag benötigt.

Sie können durch Nutzung der Online Anmeldung mit uns Kontakt aufnehmen. Auf Wunsch können Sie auch einen Termin mit einem unserer Geschäftspartner zwecks Besprechung der generellen Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung vereinbaren.

Wir sind als einziges Unternehmen in Österreich mit über hundert Geschäftspartnern flächendeckend vertreten und können somit sicherstellen, dass wir in Ihrer gewohnten Atmosphäre auf Ihren Wunsch hin, allgemein die Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung erörtern.

Nein, die Anmeldung als Interessent ist unverbindlich und kostenfrei. Übernehmen wir Ihren Fall zur Prozessfinanzierung gelten die gemäß dem abgeschlossenen Prozessfinanzierungsvertrag vereinbarten Bedingungen.

Gelangt das Gericht zur Auffassung, dass die erforderlichen Voraussetzungen (Rechtswidrigkeit, Verschulden, Schaden, Kausalität und Rechtswidrigkeitszusammenhang) vorliegen, besteht eine Haftung des Kreditinstituts. Grundsätzlich haftet das Kreditinstitut nicht für das positive Vertragsinteresse, vielmehr ist der Kunde so zu stellen, wie er stünde, wenn die Bank pflichtgemäß gehandelt hätte, ihn also richtig aufgeklärt hätte.

Der konkrete Anspruch ist daher fallspezifisch und durch das vom Gericht konkret festgestellte Ausmaß des Schadens abhängig.

Eine seriöse Antwort ist nicht möglich. Gemeinsam mit beauftragten Rechtsanwälten wird die Entwicklung beobachtet. Die Klärung von Detailfragen in Musterverfahren wird jedenfalls abgewartet. Möglicherweise müssen spezifische Detailfragen durch Höchstgerichte geklärt werden. Realistischerweise ist von mehreren Jahren auszugehen.

Unter Musterklage verstehen wir, dass diese Fälle von spezialisierten Anwälten geklagt und ausjudiziert werden!

Auf Basis von Musterklagen werden dann die Fälle, die wir als „Sammelklage“ kategorisiert haben, von spezialisierten Anwälten gesammelt durchgesetzt.

Ja, das kann passieren. Ursachen können z.B. eine negative Vorprüfung, die jeweilige Judikaturentwicklung, Anspruchsverjährung, etc. sein.

Grundsätzlich gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem der Geschädigte Kenntnis vom Sachverhalt (Ansteigen der variablen Zinsen) hat.

Wenn wir einen Fall zur Prozessfinanzierung übernehmen, wird ein Prozessfinanzierungsvertrag abgeschlossen. Entsprechend der erfolgten Festlegung im Prozessfinanzierungsvertrag erhalten Sie nach gänzlich erfolgter Abwicklung bis zu 70% des erstrittenen Vermögensvorteils. Sie sehen, Sie können nur gewinnen. Wir, als LVA24 bekommen maximal 30% und tragen das Risiko eines kompletten Prozessverlusts. Insoweit eine Rechtschutzversicherung die vollen Kosten übernimmt, behalten wir uns lediglich 15% ein.

Wir, die LVA24 Prozessfinanzierung GmbH, stehen Ihnen jederzeit für Fragen via unserer E-Mail Adresse: office@lva24.at oder telefonisch unter Tel.: + 43 (0) 676 9206977 zur Verfügung.

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