Rückfragehinweis
LVA24 Prozessfinanzierung GmbH
Faradaygasse 6
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Tel.: +43 (0) 810 95 98 08
E-Mail: office@lva24.at
Mo, 10. März 2025
Die Forderungen nach Ende der Haushaltsabgabe werden lauter. Nun muss der VfGH entscheiden.
Seit Jahresbeginn hebt der ORF eine Haushaltsabgabe ein. Tausende Betroffene sollen sich in den vergangenen Monaten nach Angaben des Prozessfinanzierers LVA24 darüber beschwert haben. Nach interner Prüfung habe sich die Firma nun dazu entschlossen, „eine Art Sammelklage“ beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einzubringen, erklärt Geschäftsführerin Ekaterina Yaneva. „Das Interesse war überwältigend. Wir haben unzählige, teilweise auch sehr emotionale Kundenmails erhalten.“
Mehr als 300 Antragsteller fordern in der Sammelbeschwerde die Prüfung der Zulässigkeit der ORF-Haushaltsabgabe. Die Prozessgesellschaft moniert, dass eine Zahlungspflicht besteht, auch wenn eine Person das Angebot des ORF nicht in Anspruch nehmen möchte oder kann (mangels Empfangsgeräts). Zudem haben Streamingnutzerinnen und -nutzer keinen Zugang zum vollen Programm. Abhilfe soll ab April das neue Portal ORF On bringen.
Auch in Sachen Datenschutz gibt es Kritik von der LVA24: Beanstandet wird die Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Melderegister an den ORF, der diese im Falle sogar an private Inkassobetreiber weiterleiten könnte. Den SN wurde außerdem zugetragen, dass es bei einer Änderung des Hauptwohnsitzes bereits zu doppelten Beitragsabbuchungen gekommen sei.
Sollte die Haushaltsabgabe kippen, könnten Kundinnen und Kunden einen Anspruch auf Rückzahlung der entrichteten Gebühren erheben. Diese beträgt monatlich 15,30 Euro, dazu kommen Landesabgaben in unterschiedlicher Höhe. Seitens LVA24 hofft man jedenfalls auf rasche Prüfung durch den VfGH. Dann werde sich zeigen, „ob die Meldepflicht tatsächlich Gegenstand einer Gebühr sein kann oder ob nicht die tatsächliche Teilhabe am ORF-Programm das entscheidende Kriterium zu sein hat“.
Der Standard | Autorin Theresa Steffner | Donnerstag, 15. Februar 2024, 16:40 Uhr
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