Rückfragehinweis
LVA24 Prozessfinanzierung GmbH
Faradaygasse 6
A-1030 Wien
Tel.: +43 (0) 810 95 98 08
E-Mail: office@lva24.at
Fr, 07. März 2025
Wer gerichtlich gegen den ORF wegen der bevorstehenden Änderung bei der Haushaltsabgabe vorgehen, kann sich nun bei der LVA24 melden. Die Prozessfinanzierungs GmbH informiert in einem Schreiben, dass sie ausgewählte Fälle durch den Verfassungsgerichtshof finanzieren wollen. Der Klage gegen die ORF-Haushaltsabgabe kann man sich via Online-Formular anschließen.
ÖSTERREICH. „Aufgrund medialer Berichterstattung haben uns Kunden verstärkt darauf angesprochen, dass sie es einfach nicht verstehen, weshalb sie künftig für etwas zahlen sollen, das sie gar nicht in Anspruch nehmen. Wir werden daher die Überprüfung ausgewählter Fälle durch den Verfassungsgerichtshof finanzieren“, heißt es vom LVA24.
Grund für das Vorhaben der LVA24 ist, dass der Entscheid des Verfassungsgerichtshofes (VfGh) im Juni 2022, dass eine Ungleichbehandlung vorliegt, wenn Personen kein klassisches Empfangsgerät besitzen und ORF-Programme ausschließlich streamen keine GIS-Gebühr zahlen müssen. Also wurde im Nationalrat ein Paket beschlossen, wonach alle Haushalte für ihren Hauptwohnsitz zahlen müssen. Ab 1. Jänner 2024 bis 2028 betrage das dann 15,3 Euro monatlich anstelle von 18,59 Euro, die bisher zu bezahlen waren.
Die LVA24 erhoffe sich gute Erfolge bei den Klagen, denn ihren Expertinnen und Experten zur Folge gebe es „gute Argumente dafür, dass eine Finanzierung mittels ‚Zwangsgebühren‘ durch alle Haushalte unzulässig“ sei, heißt es in dem Schreiben. Denn künftig sollen alle Haushalte unabhängig davon, ob sie die ORF-Programme konsumieren oder ein Empfangsgerät besitzen, die Haushaltsabgabe bezahlen.
Übernehmen wird die Fälle die Felfernig Rechtsanwalt GmbH. Mit einer Individualbeschwerde, wolle man klären, ob die Zahlungspflicht so zulässig sei. Stelle der VfGh fest, dass die ORF-Haushaltsabgabe unzulässig sei, gebe es künftig keine Gebühr mehr. Zusätzlich bestehe eventuell ein Anspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht ab 1. Jänner 2024 eingehobenen monatlichen gebühren. Wer sich über die Website des LVA24 anmeldet und später eine zu unrecht bezahlte Gebühr zurück bekäme, müsste der LVA24 15 Prozent davon als Erfolgshonorar ausbezahlen.
Mein Bezirk | Verfasst von: Lara Hocek | 16. August 2023, 16:49 Uhr
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