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Fr, 07. März 2025
Antragsteller sehen das Beitragsgesetz gleichheitswidrig, weil nicht unterschieden werde, ob die einzelne beitragspflichtige Person das ORF-Angebot nutzt
Wien – 331 Personen beantragen beim Verfassungsgerichtshofs im Rahmen eines Individualantrags, das ORF-Beitragsgesetz 2024 ganz oder in Teilen als verfassungswidrig aufzuheben. Der Verfassungsgerichtshof wird sich in seiner Juni-Sitzung mit diesen Beschwerden beschäftigen, kündigt der VfGH am Freitag an.
Worum geht es? Das ORF-Beitrags-Gesetz sieht vor, dass für jede Adresse, an der zumindest eine volljährige Person gemeldet ist, der ORF-Beitrag („Haushaltsabgabe“) zu bezahlen ist. Da aber nicht unterschieden wird, ob die einzelne beitragspflichtige Person das Angebot des ORF überhaupt nützt, sei das Gesetz gleichheitswidrig, so die Argumentation der Antragsteller. Es verletze auch das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums, da nicht ausreichend zwischen Teilhabe und Nichtteilhabe am Angebot des ORF unterschieden werde.
Der Standard | red, 7. Juni 2024, 11:44
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